Sprechzeiten
Sprechzeiten Heute  |  Vormittags: geschlossen   |  Nachmittags: geschlossen
alle Sprechzeiten
Terminvereinbarung
Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin
Menü

Amtliche Bekanntmachungen



Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern der Stadtverordnetenver-sammlung der Stadt Aßlar

Veröffentlicht am 23.05.2024

Gemäß § 58 Abs. 2 KWO gebe ich hiermit öffentlich bekannt, dass ich gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 KWG das Ausscheiden der Stadtverordneten Frau Bärbel Martin-Schake, 35614 Aßlar, vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands -SPD- aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Aßlar festgestellt habe.

Frau Martin-Schake hat mit Schreiben vom 17. Mai 2024 als gewählte Bewerberin des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands -SPD- auf ihren Sitz in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Aßlar verzichtet und dadurch gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 KWG ihr Mandat als Stadtverordnete verloren.

Gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 KWG rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der - SPD - mit den meisten Stimmen an ihre Stelle.

Ich stelle daher gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 KWG fest, dass

Frau Evelyn Maier-Tewes, wohnhaft in Aßlar

in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Aßlar nachrückt.

Gemäß § 34 Abs. 3 Satz 2 KWG i. V. m. § 23 Abs. 1 KWG hat Frau Maier-Tewes mit meiner Feststellung ihr Mandat als Stadtverordnete der Stadt Aßlar erworben.

Gegen meine Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden, § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO i. V. m. § 25 KWG.

Aßlar, 20. Mai 2024

gez.

Timo Dietermann
Wahlleiter


SItzung der Stadtverordnetenversammlung

Veröffentlicht am 20.05.2024

Sitzungstermin: Montag, 27.05.2024, 18:00 Uhr

Raum, Ort: Stadthalle Aßlar, Mühlgrabenstraße 1, 35614 Aßlar

Zusatzinfo: Keine

Öffentlicher Teil

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Totenehrung
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit und ggf. Veränderung der Tagesordnung
  4. Feststellung der Richtigkeit der Niederschrift vom 18.03.2024
  5. Mitteilungen und Anfragen
  6. Aktuelle Fragestunde
  7. Haushaltssatzung der Stadt Aßlar für das Haushaltsjahr 2024 einschließlich des Investitionsplanes für die Jahre 2023 bis 2027
    hier: aufsichtsbehördliche Genehmigung und Haushaltsbegleitverfügung
  8. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke Aßlar für das Wirtschaftsjahr 2024 einschließlich des Investitionsplanes für die Wirtschaftsjahre 2023 bis 2027
    hier: aufsichtsbehördliche Genehmigung und Begleitverfügung
  9. Quartalsbericht der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Stadtwerke Aßlar für das 1. Quartal 2024
  10. Haushaltssatzung der Stadt Aßlar für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich des Investitionsplanes für die Jahre 2022 bis 2026
    hier: Novellierung der ABG+HBV Haushalt 2023, Einzelkreditgenehmigung für die Investitionsmaßnahme "I090-Feuerwehr Aßlar"
  11. Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2023 über begonnene aber noch nicht abgeschlossene Maßnahmen gem. § 21 Abs. 2 GemHVO (Investitionen) und § 21 Abs. 1 GemHVO (erklärte Übertragbarkeit Budget)
  12. Bericht zu über- und außerplanmäßgen Einnahmen und Ausgaben der Stadt Aßlar zum 31.12.2023
  13. Sonnenschutz für das Außengelände der Kindertagesstätte "Alte Schule - Die Glückskinder"
    Überplanmäßige Investitionen
  14. Anschaffung eines Kettenbaggers am Betriebshof
  15. Anschaffung eines Radladers am Betriebshof
    Genehmigung einer außerplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung im Sinne des § 100 HGO
  16. Anschaffung Motorgeräteträger Unimog mit Anbaugeräten und Hubarbeitsbühne für den städtischen Betriebshof;
    Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung im Sinne des § 100 HGO
  17. Beitritt zum Zweckverband Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz Lahn-Dill
  18. Schließung und Entwidmung des alten Friedhofs in Bechlingen
  19. Ausweisung einer Tempo 30-Zone in Oberlemp

gez. Katharina Schäfer


Beisitzer*/in für das Ortsgericht Aßlar III gesucht

Veröffentlicht am 26.04.2024

Wir suchen für den Ortsgerichtsbezirk Aßlar III (Bechlingen, Bermoll, Oberlemp) einen neuen Beisitzer*/in.

Interessierte Bürger*/innen können sich um das Amt bewerben. Die Wahl erfolgt durch die Gemeindevertretung; die Ernennung auf die Dauer von 10 Jahren durch das Amtsgericht Wetzlar. Beisitzer des Ortsgerichts unterstützen das Amtsgericht nach den §§ 13 ff. des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes bei der Wahrnehmung folgender Aufgaben:

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
  • Erteilung von Sterbefallanzeigen an das Amtsgericht
  • Sicherung von Nachlässen
  • Mitwirkung bei Festsetzungen und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
  • Schätzungen.

Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die im Ortsgerichtsbezirk ihren Wohnsitz haben, allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein. Ortsgerichtsmitglied kann nicht werden, wer seinen Wohnsitz nicht oder nicht mehr in Aßlar hat, wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt oder als Rechtsanwalt/in oder Notar/in zugelassen ist. Außerdem sollen Richter/innen und Beamte/innen im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichts steht, nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden.

Interessierte Bürger/innen werden gebeten, sich bis zum 31.05.2024 beim Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Aßlar, Mühlgrabenstraße 1, 35614 Aßlar schriftlich unter Beifügung eines kurzen Lebenslaufes zu bewerben. Für nähere Auskünfte und Informationen steht Ihnen Frau Lungo unter Tel.-Nr. 06441-803-316 oder per E-Mail: gewerbeamt@asslar.de zur Verfügung.