Veröffentlicht am 23.05.2024
Gemäß § 58 Abs. 2 KWO gebe ich hiermit öffentlich bekannt, dass ich gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 KWG das Ausscheiden der Stadtverordneten Frau Bärbel Martin-Schake, 35614 Aßlar, vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands -SPD- aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Aßlar festgestellt habe.
Frau Martin-Schake hat mit Schreiben vom 17. Mai 2024 als gewählte Bewerberin des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands -SPD- auf ihren Sitz in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Aßlar verzichtet und dadurch gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 KWG ihr Mandat als Stadtverordnete verloren.
Gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 KWG rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der - SPD - mit den meisten Stimmen an ihre Stelle.
Ich stelle daher gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 KWG fest, dass
Frau Evelyn Maier-Tewes, wohnhaft in Aßlar
in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Aßlar nachrückt.
Gemäß § 34 Abs. 3 Satz 2 KWG i. V. m. § 23 Abs. 1 KWG hat Frau Maier-Tewes mit meiner Feststellung ihr Mandat als Stadtverordnete der Stadt Aßlar erworben.
Gegen meine Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden, § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO i. V. m. § 25 KWG.
Aßlar, 20. Mai 2024
gez.
Timo Dietermann
Wahlleiter
Veröffentlicht am 20.05.2024
Sitzungstermin: Montag, 27.05.2024, 18:00 Uhr
Raum, Ort: Stadthalle Aßlar, Mühlgrabenstraße 1, 35614 Aßlar
Zusatzinfo: Keine
Öffentlicher Teil
gez. Katharina Schäfer
Veröffentlicht am 26.04.2024
Wir suchen für den Ortsgerichtsbezirk Aßlar III (Bechlingen, Bermoll, Oberlemp) einen neuen Beisitzer*/in.
Interessierte Bürger*/innen können sich um das Amt bewerben. Die Wahl erfolgt durch die Gemeindevertretung; die Ernennung auf die Dauer von 10 Jahren durch das Amtsgericht Wetzlar. Beisitzer des Ortsgerichts unterstützen das Amtsgericht nach den §§ 13 ff. des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes bei der Wahrnehmung folgender Aufgaben:
Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die im Ortsgerichtsbezirk ihren Wohnsitz haben, allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein. Ortsgerichtsmitglied kann nicht werden, wer seinen Wohnsitz nicht oder nicht mehr in Aßlar hat, wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt oder als Rechtsanwalt/in oder Notar/in zugelassen ist. Außerdem sollen Richter/innen und Beamte/innen im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichts steht, nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden.
Interessierte Bürger/innen werden gebeten, sich bis zum 31.05.2024 beim Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Aßlar, Mühlgrabenstraße 1, 35614 Aßlar schriftlich unter Beifügung eines kurzen Lebenslaufes zu bewerben. Für nähere Auskünfte und Informationen steht Ihnen Frau Lungo unter Tel.-Nr. 06441-803-316 oder per E-Mail: gewerbeamt@asslar.de zur Verfügung.