Staatsangehörigkeitsbehörde
Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
- Gültige Ausweisdokumente
- Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Unions- oder Schweizer-Bürger
- ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder einen befristeten Aufenthaltstitel besitzen, der nicht nach den §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c des Aufenthaltsgesetzes ausgestellt wurde.
- Geklärte Identität und Status (Personenstandsurkunden)
- mindestens 5 Jahre rechtmäßiger Inlandsaufenthalt
- Sicherung des Lebensunterhaltes
- ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1)
- ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (deutscher Schulabschluss oder Einbürgerungstest/Test Leben in Deutschland)
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung, Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung
Für besondere Fallkonstellationen, wie zum Beispiel Familienangehörige, die gemeinsam eingebürgert werden, Ausländer mit deutschem Ehepartner, anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge, gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden beraten.
Einbürgerungen können nur für Bürger/innen vorgenommen werden, welche auch in Aßlar wohnhaft sind.
Verfahrensablauf:
- Beratung und Antragsaushändigung durch die untere Verwaltungsbehörde (Stadt Aßlar-uVB)
- Persönliche Antragstellung bei der uVB
- Elektronische Weiterleitung des vollständigen Antrages an die obere Verwaltungsbehörde (oVB) Regierungspräsidium Gießen zur Prüfung und Entscheidung
- Ausfertigung der Einbürgerungsurkunde durch die oVB
- Einladung zur Urkundenaushändigung durch die uVB
Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens können Einbürgerungsbewerber zu jeder Zeit aufgefordert werden, weitere beziehungsweise aktualisierte Nachweise/Dokumente vorzulegen.
Einbürgerungsteam
Frau Gürsel und Frau Lungo
Tel.: 06441/803-0
Funktionspostfach: staatsangehoerigkeit@asslar.de
(Bitte fügen Sie in Ihrer E-Mail immer Ihre Telefonnummer bei.)