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Rattenbefall

Gefahren

Rattenbefall ist ein ernst zu nehmendes Thema, welches mit Gefahren verbunden ist, die den Wenigsten bewusst sind.

Ratten übertragen und verbreiten Krankheiten, wie z.B. Tuberkulose, Hepatitis, Salmonellose, Borreliose, etc. Hierbei kann es bereits bei Kontakt mit Rattenkot oder -urin bzw. durch Verzehr verunreinigter Lebensmittel zu einer Infektion kommen. Auch für Tiere stellt die Ratte ein Risiko dar, da sie z. B. Überträger der Maul- und Klauenseuche ist.

Ratten verursachen durch ihr Wühl- und Nageverhalten auch materielle Schäden an baulichen Einrichtungen, Möbeln und Leitungen. Sogar Mauerwerk, Holz und Dämmstoffe werden beschädigt.

Nahrungsmittel können durch Fraß oder Verschmutzung ungenießbar und sogar gesundheitsschädlich werden. Der Rattenbandwurm kann so auf den Menschen übertragen werden.

Lebensgewohnheiten

Ratten sind sehr anpassungsfähig. Im Freiland leben sie in weitverzweigten Erdhöhlen. Gangsysteme und Löcher weisen auf Rattenbefall hin. Sie besiedeln aber auch ebenso gerne Keller, Vorratsräume, Mülllagerplätze, Kanalisation oder Abwasserrohre.

Rattenspuren an Wänden und Mauern entlang (typische Schleifspur des Schwanzes) sowie Fraßspuren an Vorräten und Abfällen sind ebenfalls Anzeichen des Befalls.

Ratten sind hauptsächlich nachts und in der Dämmerung aktiv. Aktivitäten am Tag weisen auf eine hohe Population hin.

Ratten sind vorwiegend Pflanzenfresser und bevorzugen Getreide und Getreideprodukte. Je nach Lebensraum und Jahreszeit passen sie sich jedoch den Gegebenheiten an.

Die Vermehrungsrate der Ratten ist enorm hoch. Sie haben im Jahr 2 - 6 Würfe mit bis zu 8 Jungen. Die Jungtiere sind bereits im 3. Lebensmonat fortpflanzungsfähig. Dies führt dazu, dass ein Rattenpaar theoretisch über 1.000 Nachkommen pro Jahr haben kann!

Vorbeugung

Was können Sie tun, damit keine Ratten Ihr Grundstück aufsuchen? Machen Sie es den Ratten ungemütlich! Liefern Sie ihnen weder Nahrung noch Unterschlupf.

Entsorgen Sie keine Abfälle von zubereiteten Speisen auf dem Kompost. Kompostieren Sie nur pflanzliche Nahrungsmittelreste in nicht zubereitetem Zustand und achten Sie auf sachgerechte Kompostierung. Spülen Sie auch keine Speisereste über die Toilette und in die Kanalisation.

Lebens- und Futtermittel müssen in ausreichend verschlossenen Behältern an für Ratten unzugänglichen Stellen gelagert werden.

Verwilderung von Grundstücken vermeiden. Keine Tierhaltung in unsauberen Stallungen und Käfigen. Halten Sie Gräben auf oder an Ihrem Grundstück sauber.

Füttern Sie keine Tauben, Enten oder Fische, der Großteil des Futters fällt den Ratten zu.

Durch Schäden entstandene Gebäudeöffnungen unbedingt reparieren, versiegeln Sie Ritze und Löcher in Gebäuden. Vergittern Sie ins Freie führende Lüftungsschächte und Kanäle sowie Kellerfenster.

Bauen Sie Rückschlagklappen in Abflusssysteme und verschließen Sie nicht mehr genutzte Kanalisations- und Blindrohre.

Zuständigkeiten und Bekämpfung

Es ist doch passiert und Sie haben Ratten auf Ihrem Grundstück oder in der Nähe gesehen. Was ist zu tun? Wer ist für die Bekämpfung der sogenannten „Schadnager“ zuständig?

Zur eigenverantwortlichen Durchführung von Maßnahmen zur Rattenbekämpfung sind die Grundstückseigentümer oder sonstigen Grundstücksberechtigten gesetzlich verpflichtet. Die Verordnung über die Bekämpfung tierischer Schädlinge (Schädlingsbekämpfungsverordnung) regelt in §1 die Zuständigkeiten.

„Die Eigentümer von bebauten Grundstücken, unbebauten sowie landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken innerhalb geschlossener Ortschaften, Lager- und Schuttplätzen, Kanalisationen, Garten- und Parkanlagen, Friedhöfen, sind verpflichtet, wenn sie den Befall mit tierischen Schädlingen, wie Ratten, feststellen, durch die Krankheitserreger verbreitet werden können, unverzüglich der Gemeinde Anzeige zu erstatten und eine Bekämpfung der Schädlinge nach den Vorschriften dieser Verordnung durchzuführen.“

Auch die Stadtwerke Aßlar sind als Eigentümer der Kanalisation durch die Schädlingsbekämpfungsverordnung verpflichtet, Ratten in den Abwasseranlagen zu bekämpfen.

In den Kanalisationsanlagen der Stadtwerke wird in der Regel im Frühjahr und im Herbst eine professionelle Rattenbekämpfung durchgeführt. Hier werden die Kanalschächte mit Ködern belegt. Im Vorfeld der Bekämpfung erfolgt eine entsprechende Veröffentlichung in Aßlar - Die Woche und auf unserer Homepage. Es besteht für die Grundstückseigentümer die Möglichkeit, auf privaten Grundstücken ebenfalls eine Rattenbekämpfung auf eigene Kosten durchführen zu lassen.

Einzelne Tiere (vor allem im Haus) können mit Rattenfallen bekämpft werden. Bei stärkerem Befall kommen Giftköder zum Einsatz. Legen Sie Köder nur dort aus, wo Ratten gesichtet oder eindeutig zugeordnet wurden.

Die Köder müssen, vor Kindern und Haustieren geschützt, in Köderboxen ausgebracht werden. Alle zum Einsatz kommenden Giftköder gegen Nagetiere (Rodentizide) sind generell auch für andere Tiere und den Menschen bei unsachgemäßer Verwendung gefährlich, bzw. giftig!

Die Verwendungshinweise der unterschiedlichen Mittel sind unbedingt einzuhalten! Auch Köderreste sind entsprechend sicher zu entsorgen!

Ansprechpartner

Melden Sie den Rattenbefall immer dem Fachdienst Sicherheit und & Ordnung der Stadt Aßlar. Rat und Hilfe erhalten Sie aber selbstverständlich auch bei uns.
 

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