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Asslar aktuell (2024)

STADTRADELN

Auch in diesem Jahr findet der alljährliche Wettbewerb STADTRADELN im Lahn-Dill-Kreis statt.
STADTRADELN ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Im Zeitraum vom 22. Juni 2024 bis einschließlich 12. Juli 2024 haben die Teilnehmenden 21 Tage Zeit, möglichst viele Kilometer zu erradeln. Die mit dem Rad zurückgelegten Strecken – sowohl der Weg zur Arbeit als auch Freizeitkilometer – können dann im eigenen Profil oder in der App STADTRADELN eingetragen werden.

Die Stadt Aßlar geht auch in diesem Jahr wieder mit ins Rennen!
Alle, die in der Stadt Aßlar wohnen, arbeiten, zur Schule gehen, einem Verein oder politischem Gremium angehören, können beim STADTRADELN mitmachen.

Sie können einem bereits vorhandenen Team von Aßlar beitreten oder ein eigenes Team gründen.

„Teamlos“ radeln geht nicht, denn Klimaschutz und Radförderung sind Teamarbeit – aber schon zwei Personen sind ein Team! Alternativ kann dem „Offenen Team“ beigetreten werden, das es in jeder Kommune gibt.

Anmelden und regristrieren können Sie sich hier: https://www.stadtradeln.de/asslar

Ziel beim STADTRADELN ist es, privat und beruflich möglichst viele Kilometer mit dem Fahrrad zurücklegen für mehr Radförderung, mehr Klimaschutz und mehr Lebensqualität in den Kommunen – und letztlich Spaß beim Fahrradfahren haben!

Nach dem Verkehrsträgervergleich des Umweltbundesamtes können durch Rad- und Fußverkehr rund 140 g Treibhausgas-Emissionen pro ⁠Personenkilometer⁠ gegenüber dem Pkw eingespart werden.

Jeder Kilometer auf dem Rad ist ein Beitrag zum Klimaschutz! Daher zählt jeder Radkilometer und alle Radelnden. Das STADTRADELN ist ein gemeinschaftliches Projekt, bei dem alle so viel beitragen, wie sie können und möchten.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und viele erstrampelten Fahrradkilometer!

 

Aktueller Stand der gefahrenen Kilometer

 

 


Abräumung von Grabstätten auf den Friedhöfen

Aßlar, Bechlingen, Berghausen, Bermoll, Klein-Altenstädten, Oberlemp und Werdorf

Aufgrund des Ablaufs der Ruhefristen von Grabstätten werden die Grabunterhaltungspflichtigen gebeten, die auf den genannten Friedhöfen gelegenen Reihengräber des Beerdigungsjahres 1993 bis zum

31. Juli 2024

abzuräumen und einzuebnen.

Die oberirdischen Grabsteine und Einfassungen sind genauso wie die unterirdischen Fundamente komplett zu entfernen.

Um den Angehörigen bei der Entsorgung der Fundamente, Einfassungen und Grabmale behilflich zu sein, stellt die Friedhofsverwaltung auf jedem Friedhof der Stadt Aßlar einen Container bereit oder eine gekennzeichnete Fläche zur Verfügung, wo das Entsorgungsmaterial abgelegt werden kann.

Für die Abfuhr der Materialien zur Deponie sorgt dann der Betriebshof der Stadt Aßlar.

Diese Maßnahme ist allerdings nur zeitlich begrenzt durchführbar. In den folgenden Zeiträumen kann das Abräummaterial abgelegt werden:

Friedhöfe
Aßlar und Klein-Altenstädten:
vom 17. Juni bis 28. Juni 2024

Friedhöfe
Berghausen und Werdorf:
vom 1. Juli bis 12. Juli 2024

Friedhöfe
Bechlingen, Oberlemp und Bermoll:
vom 15. Juli bis 26. Juli 2024

Für Entsorgungsmaterial von Grabstätten, die vor oder nach den angegebenen Zeiträumen abgeräumt werden, kann keine Abfuhr durch die Stadt Aßlar erfolgen.

Um Lärmbelästigungen der umliegenden Anwohner zu vermeiden möchten wir Sie bitten, die Arbeiten nur zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr durchzuführen.

Die Inhaber von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten sind verpflichtet, das Nutzungsrechtende zu prüfen und rechtzeitig eine gewünschte Verlängerung des Nutzungsrechts zu beantragen. Nach Ende des Nutzungsrechts kann die Stadt über die Grabstätten anderweitig verfügen.

Wir bitten um Beachtung der angegebenen Termine und um Verständnis für die begrenzte Maßnahme.

Der Magistrat der Stadt Aßlar
- Friedhofsverwaltung -


Hinweise zur Entsorgung von Buchsbaumhecken an städtischen Grünschnittannahmestellen

Es wird darauf hingewiesen, dass die städtischen Annahmestellen für Grünschnitt in den Stadtteilen Berghausen, Oberlemp und Werdorf ab sofort keinen Heckenschnitt vom Buchsbaum mehr entgegennehmen. Die Stadt Aßlar ist bestrebt, bei der Eindämmung des Buchsbaumzünslers mitzuwirken. Wir bitten um Ihr Verständnis!


Wahlhelfer*innen gesucht

Stichwahl Landratswahl am 30. Juni 2024

Eine Demokratie lebt von der aktiven Beteiligung ihrer Bürger*innen am politischen Geschehen. Ohne die Unterstützung einer Vielzahl ehrenamtlicher Helfer*innen kann eine Wahl nicht durchgeführt werden. 

Möchten Sie sich aktiv am Wahlprozess beteiligen? 

In Aßlar werden etwa 150 Wahlhelfer*innen gesucht, die in einem Wahlvorstand mithelfen. Dieser besteht aus einem Wahlleiter*in, einem Schriftführer*in und Beisitzer*innen. 
Diese ehrenamtliche Tätigkeit nimmt einen Tag in Anspruch, sichert aber die Demokratie in der wir leben über Jahre und wird zudem mit einem Erfrischungsgeld belohnt. 

Für Ihre Bereitschaft bedanken wir uns bei Ihnen im Voraus herzlich.
Bei Interesse schicken Sie uns gerne eine Mail an: wahl@asslar.de mit ihren Kontaktdaten.

Weitere Informationen finden Sie hier
 


Stellenausschreibungen

Die Stadt Aßlar ist mit ihren zahlreichen Aufgabengebieten und Angeboten nicht nur Ansprechpartnerin für ihre Bürgerinnen und Bürger, sondern auch attraktive Arbeitgeberin für Menschen, die einen Job mit Sinn suchen.

Ein Blick auf unsere Stellenangebote lohnt sich daher immer.


Der Bücheranhänger ist wieder unterwegs und versorgt die Stadtteile mit neuem Lesestoff

Zu folgenden Zeiten steht das Angebot des Bücheranhängers zur Verfügung:

Oberlemp/Roßkothenplatz
24. Juni bis 5. Juli 2024
Mo. - Fr. 9:00 - 17:00 Uhr

Was ist der Bücheranhänger?

Mit der Unterstützung des DBV (Deutscher Bibliotheksverband) und dem Bundesprogramm: „Vor Ort für alle“ wurde ein PKW-Anhänger angeschafft, der feste Standorte in den Stadtteilen anfährt. Vor Ort können dann die im Anhänger enthaltenen Bücher und Medien ausgeliehen, getauscht oder auch behalten werden. Das Aßlarer Modell hat den Vorteil, dass die Medien nahe zu den Nutzer*innen gebracht werden können - also ein attraktives Angebot z.B. für Senior*innen in den entlegeneren Stadtteilen. Im Gegenzug gibt es feste Öffnungszeiten, zu denen Bürger*innen das Angebot wahrnehmen können.
Für die Nutzung des Angebotes gibt es einige Regeln, die im Anhänger einsehbar sind.