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Abräumung von Grabstätten auf den Friedhöfen Aßlar, Bechlingen, Berghausen, Bermoll, Klein-Altenstädten, Oberlemp und Werdorf

Veröffentlicht am 26.01.2025

Aufgrund des Ablaufs der Ruhefristen von Grabstätten werden die Grabunterhaltungspflichtigen gebeten, die auf den genannten Friedhöfen gelegenen Reihengräber des Beerdigungsjahres 1994 bis zum

31. Juli 2025

abzuräumen und einzuebnen.

Die oberirdischen Grabsteine und Einfassungen sind genauso wie die unterirdischen Fundamente komplett zu entfernen.

Um den Angehörigen bei der Entsorgung der Fundamente, Einfassungen und Grabmale behilflich zu sein, stellt die Friedhofsverwaltung auf jedem Friedhof der Stadt Aßlar einen Container bereit oder eine gekennzeichnete Fläche zur Verfügung, wo das Entsorgungsmaterial abgelegt werden kann.

Für die Abfuhr der Materialien zur Deponie sorgt dann der Betriebshof der Stadt Aßlar.

Diese Maßnahme ist allerdings nur zeitlich begrenzt durchführbar. In den folgenden Zeiträumen kann das Abräummaterial abgelegt werden:

  • Friedhöfe
    Aßlar und Klein-Altenstädten: vom 16. Juni bis 27. Juni 2025
  • Friedhöfe
    Berghausen und Werdorf: vom 30. Juni bis 11. Juli 2025
  • Friedhöfe
    Bechlingen, Oberlemp und Bermoll: vom 14. Juli bis 25. Juli 2025

Für Entsorgungsmaterial von Grabstätten, die vor oder nach den angegebenen Zeiträumen abgeräumt werden, kann keine Abfuhr durch die Stadt Aßlar erfolgen.

Um Lärmbelästigungen der umliegenden Anwohner zu vermeiden möchten wir Sie bitten, die Arbeiten nur zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr durchzuführen.

Die Inhaber von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten sind verpflichtet, das Nutzungsrechtende zu prüfen und rechtzeitig eine gewünschte Verlängerung des Nutzungsrechts zu beantragen. Nach Ende des Nutzungsrechts kann die Stadt über die Grabstätten anderweitig verfügen.

Wir bitten um Beachtung der angegebenen Termine und um Verständnis für die begrenzte Maßnahme.

Der Magistrat der Stadt Aßlar
- Friedhofsverwaltung -