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Amtliche Bekanntmachungen



Öffentliche Bekanntmachung: Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde) Teilplan Regierungsbezirk Gießen

Veröffentlicht am 28.10.2024

Nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden, für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag) und der Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr, aufzustellen bzw. alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den gesamten Regierungsbezirk Gießen und damit für alle im Regierungsbezirk gelegenen Gemeinden, ist das Regierungspräsidium Gießen.

Der Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Gießen tritt mit der Veröffentlichung am 28. Oktober 2024 in Kraft. Mit der Veröffentlichung erfolgt auch die Unterrichtung über das Ergebnis der Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Der genannte Teilplan ist ab dem 28. Oktober 2024 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen (https://rp-giessen.hessen.de/) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ einsehbar und zum Download bereitgestellt.

Gießen, 28. Oktober 2024
Regierungspräsidium Gießen
RPGI-43.2-53e0100/19-2021


Anhörung nach dem Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetz

Veröffentlicht am 30.10.2024

An den Grundstücken in der
Gemeinde: Aßlar, Gemarkung: Aßlar, Lagebezeichnung: Christengall 

Flur 11 Flurstücke: 268/13, 635/1, 630/1, 130/7, 129/1, 40/4, 40/10, 40/11, 40/12, 264/17, 68/6, 67/4, 266/24, 41/1, 41/2, 42/3, 46/3, 47/2, 48/4, 49/8, 198/3, 199/3, 200/5, 201/4, 201/5, 202/4, 270/38, 270/85
wurden Grenzpunkte festgestellt und Grenzpunkte abgemarkt.

Die Ergebnisse der festgestellten Grenzpunkte sind in 4 Skizzen dokumentiert, die zur Einsicht bei der Stadt Aßlar, Mühlgrabenstraße 1, 35614 Aßlar, Verwaltungsgebäude 2, Zimmer EG 05 während der Öffnungszeiten ausliegen.

Die betroffenen Grundstückseigentümer erhalten hiermit die Gelegenheit, sich bis zum 13.11.2024 zum Ergebnis der festgestellten Grenzpunkte/s zu äußern.

Aßlar, den 30.10.2024
Der Magistrat der Stadt Aßlar
Christian Schwarz, Bürgermeister