Amtliche Bekanntmachungen
Einladung zur Bürgerversammlung Aßlar 2026
Veröffentlicht am 10.08.2026
Hiermit laden wir Sie herzlich zur diesjährigen Bürgerversammlung in Form eines Bürgerforums ein:
Samstag, den 22. August 2026,
von 10:00 bis 12:00 Uhr
in der Stadthalle Aßlar
Unter dem Motto „Anregen – Informieren – Austauschen: Unsere Stadt stellt sich vor“ erwartet Sie ein Bürgerforum mit Messecharakter. Die Fachbereiche der Stadtverwaltung präsentieren ihre Aufgaben und Angebote und stehen den Bürgerinnen und Bürgern für Fragen und persönliche Gespräche zur Verfügung.
Ein Schwerpunkt des diesjährigen Bürgerforums ist das Thema Eigenverantwortung im Zivil- und Katastrophenschutz. Dabei erhalten die Bürgerinnen und Bürger praktische Informationen dazu, wie sie selbst vorsorgen und zu ihrer eigenen Sicherheit beitragen können.
Zudem wird ein Vertreter der enwag vor Ort sein, um Fragen rund um die wichtigen Themen Energie und Wärme zu beantworten.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Aßlar, den 07.08.2026
gez. Katharina Schäfer
(Stadtverordnetenvorsteherin)
gez. Christian Schwarz
(Bürgermeister)
Öffentliche Bekanntmachung Amt für Bodenmanagement Marburg
Veröffentlicht am 18.08.2026
Amt für Bodenmanagement Marburg
- Flurbereinigungsbehörde -
Robert-Koch-Straße 17
35037 Marburg
Tel.-Nr.: 0611 / 535-3100, Fax-Nr.: 0611 / 605 700
E-Mail: info.afb-marburg@hvbg.hessen.de
Gz.: 2-MR-05-21-46-01-B-0001#006
Flurbereinigungsverfahren Mittenaar-Bicken
Verfahrens-Nr.: VF 2146
Öffentliche Bekanntmachung
Rücknahmebeschluss zum 2. Änderungsbeschluss
1. Rücknahme des 2. Änderungsbeschlusses
Gemäß § 48 Abs. 1 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) vom 01. Januar 1977 in der derzeit geltenden Fassung wird der vom Amt für Bodenmanagement Marburg erlassene 2. Änderungsbeschluss zum Flurbereinigungsbeschluss vom 24. Februar 2026 im Flurbereinigungsverfahren Mittenaar-Bicken zurückgenommen.
2. Flurbereinigungsgebiet
Die Gebietsänderungen des 2. Änderungsbeschlusses werden zurückgenommen und entsprechen nunmehr wieder den Festsetzungen des Flurbereinigungsbeschlusses vom 21. Oktober 2013 und des 1. Änderungsbeschlusses vom 03. September 2018.
Das Flurbereinigungsgebiet hat somit eine Gesamtfläche von rund 403 ha.
3. Bekanntmachung
Dieser Rücknahmebeschluss wird in der Flurbereinigungsgemeinde Gemeinde Mittenaar und in den angrenzenden Kommunen Stadt Herborn, Stadt Dillenburg, Gemeinde Siegbach, Gemeinde Bischoffen, Gemeinde Hohenahr, Stadt Aßlar, Gemeinde Ehringshausen und Gemeinde Sinn öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist der Rücknahmebeschluss zum 2. Änderungsbeschluss über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/VF2146 abrufbar.
Begründung
Das Flurbereinigungsverfahren wurde u. a. mit folgender Zielsetzung eingeleitet:
- Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, z. B. Neuordnung land- und forstwirtschaftlicher Flächen nach modernen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten durch Schaffung von nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestalteten Flurstücken und größeren wirtschaftlichen Einheiten.
- Verbesserung der Infrastruktur des land- und forstwirtschaftlichen Wegenetzes durch Anpassung von Wegenetz und Ausbauzustand an die heutigen Anforderungen.
- Maßnahmen der Gewässerentwicklung und des Hochwasserschutzes, z. B. Ausweisung von Gewässerrandstreifen.
- Unterstützung bei waldbaulichen Maßnahmen, gezielte Beseitigung einzelner Aufforstungen und Schaffung einer eindeutigen Feld-Wald-Grenze.
- Regelung und Neuordnung der Eigentums- und Rechtsverhältnisse.
Der 2. Änderungsbeschluss sah vor tlw. private forstwirtschaftliche Flächen aus dem Verfahren auszuschließen, da die Zuwegung nicht sichergestellt werden kann. Im Rahmen einer erneuten rechtlichen Prüfung wurde festgestellt, dass der Ausschluss der Flächen nicht mit den Zielsetzungen des Verfahrens vereinbar ist. Die neue Abgrenzung des Flurbereinigungsgebietes verspricht somit nicht den größtmöglichen Erfolg der Flurbereinigung für die Beteiligten, insbesondere der Privatwaldeigentümer.
Der beabsichtigte Ausschluss der Privatwaldflächen widerspricht den für das Flurbereinigungsverfahren maßgeblichen Zielsetzungen der Flurbereinigung in Verbindung mit § 7 (1) Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und erweist sich daher als rechtswidrig.
Zur Wiederherstellung der Rechtmäßigkeit des Flurbereinigungsverfahrens wird daher der 2. Änderungsbeschluss zum Flurbereinigungsbeschluss vom 24. Februar 2026 nach § 48 (1) HVwVfG zurückgenommen. Es gelten somit die gleichen rechtlichen Verhältnisse wie vor der Bekanntgabe des 2. Änderungsbeschlusses.
Kosten
Durch diesen Rücknahmebeschluss entstehen keine Kosten und werden keine Kosten veranlagt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Rücknahmebeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden beim
Amt für Bodenmanagement Marburg
- Flurbereinigungsbehörde -
Robert-Koch-Straße 17
35037 Marburg
oder beim
Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
- Obere Flurbereinigungsbehörde -
Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden.
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Marburg, den 11. August 2026
Amt für Bodenmanagement Marburg
- Flurbereinigungsbehörde –
Im Auftrag
(LS)
gez. Ufer (Abteilungsleitung)
Bekanntmachung der Ergebnisse von Liegenschaftsvermessungen nach dem Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetz
Veröffentlicht am 24.07.2026
An den Grundstücken in der
Gemeinde: Aßlar, Gemarkung: Berghausen, Lagebezeichnung: Schulstraße
Flur 1 Flurstücke:162/3, 26, 27, 32, 164/3, 179/33, 35/1, 39/2, 40, 165/2, 103/1, 104, 105, 106, 107/1, 168/2, 128, 98, 99/1, 157, 45, 174/6, 41, 160, 20/1, 22/1, 25/1
Flur 3 Flurstücke:142/2
wurden Grenzpunkte festgestellt und Grenzpunkte abgemarkt.
Die Ergebnisse der festgestellten Grenzpunkte sind in 2 Skizzen dokumentiert, die zur Einsicht beim Bauamt der Stadt Aßlar, Mühlgrabenstraße 1, 35614 Aßlar, Verwaltungsgebäude II, Zimmer OG-04, während der Öffnungszeiten ausliegen.
Die betroffenen Grundstückseigentümer erhalten hiermit die Gelegenheit, sich bis zum 26.08.2026 zum Ergebnis der festgestellten Grenzpunkte zu äußern.
Skizze 1
Skizze 2
Wasserhärtebereiche 2025
Veröffentlicht am 18.11.2025
Verbraucherinformation gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG) vom 17. Juli 2013 zuletzt geändert durch Artikel 10 Abs. 3 des Gesetzes vom 27.07.2021
Angabe der Wasserhärtebereiche im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Aßlar für 2025
Bei den Wasseruntersuchungen vom 18.08.2025 nach § 14 und Anlage 4 der Trinkwasserverordnung wurden die Härtebereiche des Trinkwassers ermittelt. Nachfolgend sind die Ergebnisse für die einzelnen Versorgungszonen aufgeführt.
| Versorgungszone | Wasserhärte | Härtebereich |
| Aßlar, Hochzone | 18 °dH (3,21 mmol CaCO3/l) | hart |
| Aßlar, Tiefzone | 14,2°dH (2,54 mmol CaCO3/l) | hart |
| Klein-Altenstädten | 14,2 °dH (2,54 mmol CaCO3/l) | hart |
| Bechlingen | 15,1 °dH (2,70 mmol CaCO3/l) | hart |
| Berghausen | 19,8 °dH (3,54 mmol CaCO3/l) | hart |
| Bermoll | 11,3 °dH (2,02 mmol CaCO3/l) | mittel |
| Oberlemp | 11,3 °dH (2,02 mmol CaCO3/l) | mittel |
| Werdorf | 5,6 °dH (1,00 mmol CaCO3/l) | weich |
Zur Hochzone gehören folgende Straßen:
Am Hohenroth, Bergstraße (ab Gebr.-Grimm-Str.) Am Bodenloh (von Pestalozzistr. bis Kantstr.), Egerlandweg, Erwin-Debus-Straße, Freih.-vom-Stein-Straße, Friedenstraße (ab Goethestr.), Gebr.-Grimm-Straße (bis Freih.-vom-Stein-Str.), Gleisenbach, Goethestraße, Grenzweg, Hangstraße, Hasselstraße, Herderstraße, Hohwardstraße (ab Goethestr.), Jüterboger Straße, Kantstraße (ab Bodenloh), Kirchberg, Lessingstraße, Pestalozzistraße, Schillerstraße, Schulstraße (bis Schule), Sovranostraße, Sudetenweg, Tannenbergweg, Zur schönen Aussicht.
Härtebereiche:
weich: weniger als 1.5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4° dH)
mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4° bis 14 dH)
hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14° dH)
