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Ab Donnerstag, dem 22. Januar befindet sich die Information des Rathauses wieder wie gewohnt am Haupteingang.

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Handwerkerparkausweis

Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen und Nachweise einzureichen:

  1. Antrag im Original,
  2. Kopie der Gewerbeanmeldung oder Kopie des Bescheides zur Festsetzung der Umsatzsteuer des Finanzamtes,
  3. Kopie der Handwerkskarte oder Mitgliedsbescheinigung der Industrie und Handelskammer oder Erklärung, warum diese nicht vorliegt,
  4. Kopien der Kfz-Scheine der eingesetzten Geschäftsfahrzeuge,
  5. Fotos der Geschäftsfahrzeuge (klare Erkennbarkeit des beidseitigen Brandings nach Ziffer 3, des Kofferraums und des Kennzeichens), für die der Handwerkerparkausweis beantragt wird. Bei Bedarf kann es auch erforderlich sein, das Fahrzeug bei der ausstellenden Behörde vorzuführen.

 

Weitere Informationen finden Sie unter
https://ivm-rheinmain.de/handwerkerparkausweis/