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Veröffentlicht am 05.11.2025
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Aßlar hat in ihrer Sitzung am 15. September 2025 die folgende Anlage der Gebührensatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Aßlar vom 23.10.2017, Stand März 2025 beschlossen.
| Nr | Beschreibung | Gebühr je 15 min in EUR |
| 1 | Personalgebühren | |
| 1.1 | Brand und allgemeine Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft |
17,00€ |
| 1.2 | Brandsicherheitsdienst je Einsatzkraft | 17,00€ |
| 1.3 | Dauert ein Einsatz ohne Unterbrechung mehr als vier Stunden, so sind die Auslagen für die Verpflegung der eingesetzten Feuerwehrangehörigen zu erstatten. |
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| 2 | Fahrzeuggebühren | |
| 2.1 | Einsatzleitwagen ELW | 14,00€ |
| PKW | 33,00€ | |
| Mannschaftstransportfahrzeug | 29,00€ | |
| Kommandowagen | 24,00€ | |
| 2.2 | TSF Bechlingen | 13,00€ |
| TSF-W | 38,00€ | |
| MLF | 62,00€ | |
| 2.3 | Löschgruppenfahrzeuge | |
| LF 8/6 Werdorf | 20,00€ | |
| HLF 20 Aßlar | 98,50€ | |
| LF 20/16 Aßlar | 57,00€ | |
| 2.4 | Drehleiter DLAK 23/12 |
160,75€ |
| 2.5 | Gerätewagen | 11,00€ |
| Gerätewagen-Logistik GW-L | 12,00€ | |
| Anhänger Strom | 25,50€ | |
| 3. | Geräte | |
| 3.1 | Alle Geräte sind in der Fahrzeugbeladung enthalten und werden daher nicht berechnet. | |
| 4. | Einsatzbedingtes Prüfen und Reinigen | |
| 4.1 | Reinigen und Prüfen der Ausrüstung | Die Reinigung und Prüfung im Einsatz verwendeter Ausstattungsgegenstände werden nach dem Reinigungs- und Prüfaufwand und gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung berechnet. |
| 4.2 | Reinigen und Desinfizieren einschl. Prüfen von Vollschutzanzügen |
0 |
| 4.3 | Ersatzbeschaffungen | Erforderliche Ersatzbeschaffungen werden dem Gebühren- und Auslagenschuldner zzgl. in Höhe von zehn Prozent in Rechnung gestellt. |
| 4.4 | Prüfen sonstiger Geräte und Einrichtungen | Die Prüfung sonstiger Geräte und Einrichtungen wird nach dem Zeitaufwand des eingesetzten Personals berechnet. |
| 5. | Kosten für den Einsatz von Fremdpersonal und -gerät, Ölbinde-, Säurebinde- und Schaummitteln, Entsorgung und Auslagen |
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| Für die entstehenden Aufwendungen, etwa für den Einsatz von Personal oder Geräten von Dritten, werden die der Stadt in Rechnung gestellten Beträge nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 der Satzung zugrunde gelegt. |
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| 6. | Gebühren für besondere Leistungen | |
| Fehlalarm Brandmeldeanlage pauschal | 800,00€ | |
| 7. | missbräuchliche Alarmierung | |
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Gebühren für die missbräuchliche Alamierung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 2 Nr. 5 der Satzung werden nach ausgerückten Fahrzeugen und Zeit-, Material- sowie Personalaufwand gemäß Gebührenverzeichnis berechnet. |
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| 8. | Gebühren in sonstigen Fällen | |
| Für besondere, nicht in der Gebührensatzung aufgeführte Leistungen, werden die Gebühren nach ausgerückten Fahrzeugen und dem tatsächlichen Zeit-, Material, und Personalaufwand gemäß Gebührenverzeichnis berechnet. |
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Anlage zur Gebührensatzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
35614 Aßlar, 03.11.2025
Der Magistrat der Stadt Aßlar
gez.
Christian Schwarz
Bürgermeister