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Amtliche Bekanntmachungen



Endergebnisse der Kommunalwahl 2026

Veröffentlicht am 20.03.2026

In den folgenden Dokumenten finden Sie die Bekanntmachungen der amtlichen Endergebnisse der Kommunalwahl 2026. 


Wahlergebnis Stadtverordnetenversammlung
Wahlergebnis Ortsbeiräte
Wahlergebnis Ausländerbeirat

Jagdgenossenschaftsversammlung 2026

Veröffentlicht am 11.03.2026

Am Freitag, dem 10. April 2026 um 18.00 Uhr findet in der Mehrzweckhalle Berghausen „Alte Schule“ eine  Versammlung  der gemeinschaftlichen Jagdgenossenschaft für die gesamte Stadt Aßlar statt.

Einlass ist ab 17.00 Uhr.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Bericht des Jagdvorstehers
  4. Kurzberichte durch die Pächter der Reviere Aßlar1- 3, Bechlingen, Berghausen, Bermoll, Oberlemp u. Werdorf
  5.  Kassenbericht 2025/26
  6. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstands
  7. Anträge
  8. Wahl eines Wahlleiters
  9. Wahl : - 2. Vorsitzender
                - Kassenwart
                - Schriftführer
                - 2 Beisitzer
                - 2 Kassenprüfer
     
  10. Verwendung des Jagdpachterlöses
  11. Verschiedenes

Alle Eigentümer von bejagdbaren Grundstücken sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen.

Anträge, die anlässlich der Versammlung behandelt werden sollen, sind spätestens zwei Wochen vor dem Versammlungstag dem Jagdvorstand schriftlich vorzulegen.

Offenlegung von Niederschriften

Die Niederschrift  der letzten Versammlung  der Jagdgenossenschaft Aßlar vom  25. April 2025 kann nach telefonischer Vereinbarung ( 0151 18513127) eingesehen werden.

35614 Aßlar, den 10. März 2026

Holm Pfeiffer
Jagdvorsteher


Verkauf eines Baugrundstückes im allgemeinen Wohngebiet des Neubaugebiets „Berghausen-Ost“

Veröffentlicht am 06.02.2026

Im Neubaugebiet „Berghausen Ost“ steht noch ein Wohnbaugrundstück zum Verkauf:

Gemarkung Berghausen, Flur 4, Flurstück 269, 620 m² groß für 80.832,59 €

Das Grundstück ist bereits voll erschlossen und sofort bebaubar.

Gemäß der Vergaberichtlinien der Stadt Aßlar ist das Grundstück innerhalb von drei Jahren zu bebauen.
Vergaberichtlinien
Bebauungsplan

Bei Fragen wenden Sie sich an Frau Julia Rother, Email julia.rother@asslar.de, Telefon 06441 803-411.


Grundstücksvergabe im Neubaugebiet „Erweiterung Werdorf Süd-Ost“

Veröffentlicht am 06.02.2026

Interessenten haben die Möglichkeit, ein voll erschlossenes Baugrundstück im Neubaugebiet „Erweiterung Werdorf Süd-Ost“ zu erwerben. Zum Verkauf stehen Grundstücke im allgemeinen Wohngebiet sowie Grundstücke im Gewerbegebiet. Die Vergaberichtlinien sind auf der städtischen Webseite unter www.asslar.de/rathaus/satzungen-und-formulare/ abrufbar. Den Bebauungsplan finden Sie unter https://bplan.geoventis.de/asslar/bplan/6-14-BP.pdf.

Die Grundstücke im allgemeinen Wohngebiet haben eine Größe von ca. 550 bis 890 m². Die Wohnbaugrundstücke werden zu einem Preis von 160,00 €/m² veräußert.

Im Gewerbegebiet (GEe/eingeschränkt) steht aktuell noch ein Grundstück mit einer Größe von ca. 2.600m² zur Verfügung. Der Quadratmeterpreis beträgt 55,00 €.

Der Verkaufspreis beinhaltet die Erschließung sowie einen Fernwärmeanschluss. Die Erschließungsarbeiten werden nach derzeitiger Planung Ende 2026 abgeschlossen sein.

Das Bewerbungsformular steht Ihnen online ausfüllbar zur Verfügung.
Ein Liquiditätsnachweis ist jeder Bewerbung beizufügen.

Weitere Informationen finden Sie hier

 


Bewerbungsformular für Wohnen
Bewerbungsformular für Gewerbe

Start der Vermessung an der Dill

Veröffentlicht am 18.12.2025

Das Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 41.2 Oberirdische Gewässer und Hochwasserschutz als Obere Wasserbehörde, beabsichtigt nach § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) das Überschwemmungsgebiet für das Gewässer Dill neu festzusetzten. Die Neuermittlung erfolgt mittels einer zweidimensionalen hydrodynamisch-numerischen Modellierung.

Für die erforderlichen Ortsbegehungen und Vermessungsarbeiten des Gewässer Dill und seiner Zuläufe sind die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH sowie das mit dieser Aufgabe betraute Vermessungspersonal der Geo Group als Beauftragte der Wasserbehörde nach §§ 100, 101 WHG sowie 63 und 71 Hessisches Wassergesetz (HWG) befugt, im Rahmen der Gewässeraufsicht für Ortsbegehungen und Vermessungsarbeiten das Gewässer zu befahren sowie Grundstücke zu betreten. Der Start der Vermessung ist für den 12.01.2026 terminiert, der Abschluss erfolgt voraussichtlich Ende März 2026.


Wasserhärtebereiche 2025

Veröffentlicht am 18.11.2025

Verbraucherinformation gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG) vom 17. Juli 2013 zuletzt geändert durch Artikel 10 Abs. 3 des Gesetzes vom 27.07.2021

Angabe der Wasserhärtebereiche im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Aßlar für 2025

Bei den Wasseruntersuchungen vom 18.08.2025 nach § 14 und Anlage 4 der Trinkwasserverordnung wurden die Härtebereiche des Trinkwassers ermittelt. Nachfolgend sind die Ergebnisse für die einzelnen Versorgungszonen aufgeführt.

Versorgungszone Wasserhärte Härtebereich
Aßlar, Hochzone 18 °dH (3,21 mmol CaCO3/l) hart
Aßlar, Tiefzone 14,2°dH (2,54 mmol CaCO3/l) hart
Klein-Altenstädten 14,2 °dH (2,54 mmol CaCO3/l) hart
Bechlingen  15,1 °dH (2,70 mmol CaCO3/l) hart
Berghausen 19,8 °dH (3,54 mmol CaCO3/l) hart
Bermoll 11,3 °dH (2,02 mmol CaCO3/l) mittel
Oberlemp 11,3 °dH (2,02 mmol CaCO3/l) mittel
Werdorf  5,6 °dH (1,00 mmol CaCO3/l) weich

Zur Hochzone gehören folgende Straßen:

Am Hohenroth, Bergstraße (ab Gebr.-Grimm-Str.) Am Bodenloh (von Pestalozzistr. bis Kantstr.), Egerlandweg, Erwin-Debus-Straße, Freih.-vom-Stein-Straße, Friedenstraße (ab Goethestr.), Gebr.-Grimm-Straße (bis Freih.-vom-Stein-Str.), Gleisenbach, Goethestraße, Grenzweg, Hangstraße, Hasselstraße, Herderstraße, Hohwardstraße (ab Goethestr.), Jüterboger Straße, Kantstraße (ab Bodenloh), Kirchberg, Lessingstraße, Pestalozzistraße, Schillerstraße, Schulstraße (bis Schule), Sovranostraße, Sudetenweg, Tannenbergweg, Zur schönen Aussicht.

Härtebereiche:

weich: weniger als 1.5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4° dH)

mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4° bis 14 dH)

hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14° dH)