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Amtliche Bekanntmachungen



Beisitzer*/in für das Ortsgericht Aßlar II gesucht

Veröffentlicht am 10.07.2024

Wir suchen für den Ortsgerichtsbezirk Aßlar II (Berghausen, Werdorf) einen neuen Beisitzer*/in.

Interessierte Bürger*/innen können sich um das Amt bewerben. Die Wahl erfolgt durch die Gemeindevertretung; die Ernennung auf die Dauer von 10 Jahren durch das Amtsgericht Wetzlar. Beisitzer des Ortsgerichts unterstützen das Amtsgericht nach den §§ 13 ff. des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes bei der Wahrnehmung folgender Aufgaben:

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
  • Erteilung von Sterbefallanzeigen an das Amtsgericht
  • Sicherung von Nachlässen
  • Mitwirkung bei Festsetzungen und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
  • Schätzungen

Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die im Ortsgerichtsbezirk ihren Wohnsitz haben, allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein. Ortsgerichtsmitglied kann nicht werden, wer seinen Wohnsitz nicht oder nicht mehr in Aßlar hat, wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt oder als Rechtsanwalt/in oder Notar/in zugelassen ist. Außerdem sollen Richter/innen und Beamte/innen im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichts steht, nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden.

Interessierte Bürger/innen werden gebeten, sich bis zum 05.08.2024 beim Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Aßlar, Mühlgrabenstraße 1, 35614 Aßlar schriftlich unter Beifügung eines kurzen Lebenslaufes zu bewerben. Für nähere Auskünfte und Informationen steht Ihnen Frau Lungo unter Tel.-Nr. 06441-803-316 oder per E-Mail: gilda.lungo@asslar.de zur Verfügung.


Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtwerke Aßlar

Veröffentlicht am 09.07.2024

I. Feststellung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadtwerke Aßlar für das Wirtschaftsjahr 2023

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 8. Juli 2024 auf Empfehlung der Betriebskommission und des Magistrates einstimmig beschlossen, den Jahresabschluss und den Lagebericht der Stadtwerke Aßlar für das Wirtschaftsjahr 2023 gem. § 27 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Nr. 11 der Eigenbetriebssatzung in folgender Form festzustellen:

Die Bilanzsumme wird festgestellt auf: 22.638.886,50 €
Das Jahresergebnis wird festgestellt auf: 405.782,11 €
Wasserversorgung (Gewinn): 185.422,26 €
Abwasserbeseitigung (Gewinn): 220.359,85 €

Der Gewinn des Jahres 2023 in Höhe von 405.782,11 € wird wie folgt behandelt:
im Bereich Wasserversorgung:
Der Jahresgewinn in Höhe von 185.422,26 € soll zur Einstellung in die Rücklagen verwendet werden.
im Bereich Abwasserentsorgung:
Der Jahresgewinn in Höhe von 220.359,85 € soll zur Einstellung in die Rücklagen verwendet werden.
 

II. Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk der Abschlussprüfer

Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtwerke Aßlar - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31.Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebes Stadtwerke Aßlar für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 26 HesEigBGes i. V. m. § 289 HGB und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.

Dreieich, 13. Mai 2024
Schüllermann und Partner AG
Wrtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

gez.
Dipl.-Finanzwirt (FH) Wolfgang Kaiser
Wirtschaftsprüfer
gez.
MSc. Marcel Kempf
Wirtschaftsprüfer

 

III. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Stadtwerke Aßlar für das Wirtschaftsjahr

2023 liegen in der Zeit vom 11. bis 12. Juli sowie vom 15. bis 19. Juli 2024 im Rathaus der Stadt Aßlar, Verwaltungsgebäude II, Mühlgrabenstraße 1, während der Dienststunden öffentlich aus. Zur Einsichtnahme vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der Telefonnummer 06441/803-502.
Auf diese öffentliche Auslegung wird hiermit besonders hingewiesen.

Aßlar, 10. Juli 2024

Betriebsleitung der Stadtwerke Aßlar
gez. Thorsten Adelmann, Kaufm. Betriebsleiter
gez. Thomas Schäfer, Techn. Betriebsleiter


Jahresabschluss und Lagebericht der „Laguna Aßlar - Die Mittelhessentherme“

Veröffentlicht am 09.07.2024

I. Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Eigenbetriebes "Laguna Aßlar - Die Mittelhessentherme" für das Wirtschaftsjahr 2023

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 8. Juli 2024 auf Empfehlung der Betriebskommission und des Magistrates beschlossen, den Jahresabschluss und den Lagebericht der Laguna Aßlar für das Wirtschaftsjahr 2023 gemäß § 27 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetztes in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Nr. 11 der Eigenbetriebssatzung in folgender Form festzustellen:

Die Bilanzsumme wird festgestellt auf: 6.129.975,64 Euro
Der Jahresfehlbetrag wird festgestellt auf: 1.005.284,06 Euro

Auf den Jahresfehlbetrag 2023 in Höhe von 1.005.284,06 Euro wurden von der Stadt Aßlar bereits Zahlungen zur Abdeckung des Verlustes in Höhe von 1.650.000,00 Euro geleistet. Dieser Betrag ist in der Schlussbilanz der „Allgemeinen Rücklage“ zugeführt worden. Der Jahresverlust wird aus den allgemeinen Rücklagen abgedeckt. Der überzahlte Betrag der Verlustabdeckung in Höhe von 644.715,94 Euro soll in der allgemeinen Rücklage verbleiben.

II. Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An das Freizeitbad „Laguna Aßlar - Die Mittelhessentherme“ der Stadt Aßlar

Wir haben den Jahresabschluss des Freizeitbades „Laguna Aßlar - Die Mittelhessentherme“ der Stadt Aßlar - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Freizeitbades „Laguna Aßlar - Die Mittelhessentherme“ für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigengetriebes zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 26 HesEigBGes i. V. m. § 289 HGB und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.

Dreieich, 21. Mai 2024

Schüllermann und Partner AG
Wirtschaftsberatungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

gez. Kaiser                                             
Dipl.-Finw. (FH) Wolfgang Kaiser
Wirtschaftsprüfer  
gez. Kempf
MSc. Marcel Kempf
Wirtschaftsprüfer

III. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Laguna Aßlar für das Wirtschaftsjahr 2023 liegen in der Zeit vom 11. - 12. Juli 2024 und 15. - 19. Juli 2024 im Rathaus der Stadt Aßlar, Mühlgrabenstraße 1, Zimmer 206, 1. Obergeschoss, während der Dienststunden öffentlich aus. Zur Einsichtnahme vereinbaren Sie bitte einen Termin unter folgender Telefonnummer: 06441/803-120. Auf diese öffentliche Auslegung wird hiermit besonders hingewiesen.

Aßlar, 10. Juli 2024

Betriebsleitung der Laguna Aßlar

gez. Richter, Betriebsleiterin
gez. Krämer, Betriebsleiter