Veröffentlicht am 26.01.2025
Aufgrund des Ablaufs der Ruhefristen von Grabstätten werden die Grabunterhaltungspflichtigen gebeten, die auf den genannten Friedhöfen gelegenen Reihengräber des Beerdigungsjahres 1994 bis zum
31. Juli 2025
abzuräumen und einzuebnen.
Die oberirdischen Grabsteine und Einfassungen sind genauso wie die unterirdischen Fundamente komplett zu entfernen.
Um den Angehörigen bei der Entsorgung der Fundamente, Einfassungen und Grabmale behilflich zu sein, stellt die Friedhofsverwaltung auf jedem Friedhof der Stadt Aßlar einen Container bereit oder eine gekennzeichnete Fläche zur Verfügung, wo das Entsorgungsmaterial abgelegt werden kann.
Für die Abfuhr der Materialien zur Deponie sorgt dann der Betriebshof der Stadt Aßlar.
Diese Maßnahme ist allerdings nur zeitlich begrenzt durchführbar. In den folgenden Zeiträumen kann das Abräummaterial abgelegt werden:
Für Entsorgungsmaterial von Grabstätten, die vor oder nach den angegebenen Zeiträumen abgeräumt werden, kann keine Abfuhr durch die Stadt Aßlar erfolgen.
Um Lärmbelästigungen der umliegenden Anwohner zu vermeiden möchten wir Sie bitten, die Arbeiten nur zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr durchzuführen.
Die Inhaber von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten sind verpflichtet, das Nutzungsrechtende zu prüfen und rechtzeitig eine gewünschte Verlängerung des Nutzungsrechts zu beantragen. Nach Ende des Nutzungsrechts kann die Stadt über die Grabstätten anderweitig verfügen.
Wir bitten um Beachtung der angegebenen Termine und um Verständnis für die begrenzte Maßnahme.
Der Magistrat der Stadt Aßlar
- Friedhofsverwaltung -
Veröffentlicht am 15.01.2025
Der Magistrat der Stadt Aßlar, Fachdienst Sicherheit & Ordnung, Fachbereich Bürgerservice- darf aufgrund des Bundesmeldegesetzes aus dem Einwohnermelderegister Auskünfte erteilen.
Es besteht jedoch die Möglichkeit dem zu widersprechen:
Nutzen Sie den folgenden Link um zum entsprechenden Formular auf unserer Website zu gelangen:
https://www.asslar.de/downloads/dyn/1201/antrag_auf_einrichtung_einer_uebermittlungssperre.pdf oder ganz einfach den QR-Code.
Aus Datenschutzgründen haben die betroffenen Einwohner das Recht, der Weitergabe ihrer Daten an die o.g. Gruppen, auch einzelne, ohne Angabe von Gründen zu widersprechen.
Für „Auskunftssperre für Gefahr für Leben, Gesundheit, Persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen (§ 51 BMG)“ ist grundsätzlich ein Antrag mit schriftlicher Begründung beim vorstehenden Fachdienst zu stellen.
Sollten Sie weitere Informationen benötigen wenden, Sie sich an das Einwohnermeldeamt
der Stadt Aßlar, Mühlgrabenstraße 1, 35614 Aßlar.
Veröffentlicht am 09.01.2025
Kernstadt Aßlar und Klein-Altenstädten:
Bechlingen:
Berghausen:
Bermoll und Oberlemp:
Werdorf (Fremdbezug Dillkreis Süd):
Die genannten Stoffe werden in einer Liste vom Bundesministerium für Gesundheit nach der Trinkwasserverordnung geführt.
Der Restgehalt der Zusatzstoffe im abgegebenen Trinkwasser entspricht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Aßlar, 9. Januar 2025
Stadtwerke Aßlar
Mühlgrabenstraße 1
35614 Aßlar